Während WEG-Verwaltungen dafür zuständig sind, das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu betreuen, umfasst die Aufgabe des Mietverwalters in der Regel die Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen im Auftrag des Eigentümers. Falls Sie sich unsicher sind, welche Dienstleistung Sie benötigen, kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.