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Ihr Partner in Duisburg und Umgebung für den Verkauf von Immobilien

Haben Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, das Sie verkaufen möchten? Kontaktieren Sie uns gerne und wir informieren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über die verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und mit keinerlei Verpflichtung verbunden.

Unser Leistungsangebot für Immobilienbesitzer

Haben Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, das Sie verkaufen möchten?

BGH-Urteil: Äste vom Nachbarn beschneiden (11.06.2021 – Az: V ZR 234/19)

Selbst wenn der Baum seine Standfestigkeit verlieren könnte, dürfen überhängende Äste durch Grundstücksnachbar:innen abgeschnitten werden, es sei denn naturschutzrechtliche Beschränkungen sprechen dagegen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Bereits am 14. Juni 2019 (Az: V ZR 102/18) hatte der BGH entschieden, dass nicht nur die unmittelbare Beeinträchtigung durch überstehende Zweige zählt, sondern auch deren mittelbare Folgen, wie der Abwurf von Nadeln und Zapfen. In beiden

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Coronazeit: Aktuelle Regelungen zu Miete, Pacht und Wohneigentum

Die Bundesregierung hat Anordnungen getroffen, welche die Folgen und Auswirkungen der Coronapandemie für Mieter und Pächter sowie für Wohnungseigentümer abmildern sollen.   Für Mieter und Pächter gilt, dass Zahlungsrückstände aus der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 den Vermieter nicht zur Kündigung berechtigen. Diese Einschränkung gilt für die Dauer von 24 Monaten und nur für solche Fälle, in denen die

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Energieausweis: Neue Anforderungen und Regeln für die Erstellung und Verwendung

Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am ersten November vorigen Jahres müssen Immobilieneigentümer neue Regeln für den Energieausweis beachten.   Nach wie vor wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. Auch die Gültigkeit der Ausweise von zehn Jahren gilt weiterhin. Eigentümer von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden müssen den Energieverbrauch des Gebäudes wie bisher bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf mit einem Energieausweis nachweisen.

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ZENSUS WEGEN CORONA-PANDEMIE VERSCHOBEN

URSPRÜNGLICH SOLLTE DER ZENSUS IM JAHR 2021 DURCHGEFÜHRT WERDEN. MIT DIESER STATISTISCHEN ERHEBUNG WIRD ERMITTELT, WIE VIELE MENSCHEN IN DEUTSCHLAND LEBEN, WIE SIE WOHNEN UND ARBEITEN.   Der nächste Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020

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