Selbst wenn der Baum seine Standfestigkeit verlieren könnte, dürfen überhängende Äste durch Grundstücksnachbar:innen abgeschnitten werden, es sei denn naturschutzrechtliche Beschränkungen sprechen dagegen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Bereits am 14. Juni 2019 (Az: V ZR 102/18) hatte der BGH entschieden, dass nicht nur die unmittelbare Beeinträchtigung durch überstehende Zweige zählt, sondern auch deren mittelbare Folgen, wie der Abwurf von Nadeln und Zapfen. In beiden