Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld, oft auch als Wohngeld bezeichnet, sind monatliche Vorauszahlungen, die Wohnungseigentümer an den Hausverwalter ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen müssen. Es dient der Deckung der laufenden Kosten sowie der Bildung von Rücklagen für zukünftige Ausgaben. Jeder Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Zahlung des Hausgelds verpflichtet. Dies ist unabhängig davon, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Welche Nebenkosten sind im Hausgeld enthalten?
- Allgemeine Betriebskosten: Hierzu zählen Kosten für die Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsflächen, wie die Gartenpflege, der Winterdienst oder die Müllentsorgung.
- Heiz- und Warmwasserkosten: Abhängig von der Art der Heizung können hier Kosten für Heizöl, Gas oder Fernwärme anfallen.
- Wasserversorgung und Abwasser: Dies umfasst die Kosten für Frischwasser sowie die Entsorgung von Abwasser.
- Versicherungen: Hierzu zählen die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung für das Gemeinschaftseigentum und eventuell weitere spezifische Versicherungen.
- Instandhaltungsrücklage und Reparaturen: Für unerwartete Reparaturen oder geplante Sanierungen wird oft ein Teil des Hausgelds zurückgelegt.
- Verwaltungskosten: Diese Kosten decken die Dienstleistungen der Hausverwaltung ab, z. B. für die Erstellung der Jahresabrechnung, die Durchführung von Eigentümerversammlungen oder die allgemeine Verwaltungstätigkeit.
- Stromkosten für Gemeinschaftsbereiche: Hierzu zählen z. B. die Beleuchtung von Treppenhäusern, Kellern oder Außenanlagen.
- Sonstige Kosten: Je nach Wohnanlage können weitere Kosten anfallen, z. B. für den Betrieb eines Aufzugs, die Pflege von Gemeinschaftseinrichtungen wie ein Schwimmbad oder eine Sauna.
Welche Nebenkosten gehören nicht ins Hausgeld?
Das Hausgeld deckt in der Regel die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage ab. Es gibt jedoch bestimmte Nebenkosten, die nicht zum Hausgeld gehören und direkt vom Eigentümer getragen werden müssen. Hier sind einige Beispiele für Nebenkosten, die in der Regel nicht im Hausgeld enthalten sind:
- Grundsteuer: Die Grundsteuer wird von der Gemeinde oder Stadt erhoben und basiert auf dem Wert der Immobilie. Sie muss direkt vom Eigentümer an die zuständige Behörde gezahlt werden.
- Hausratversicherung: Während die Gebäudeversicherung oft im Hausgeld enthalten ist, muss die Hausratversicherung, die den Inhalt der Wohnung abdeckt, separat abgeschlossen und bezahlt werden.
- Kosten für individuellen Verbrauch: Dazu gehören beispielsweise der individuelle Stromverbrauch der Wohnung, Telefon-, Internet- und Kabelfernsehgebühren.
- Instandhaltung innerhalb der eigenen Wohnung: Reparaturen oder Renovierungen, die nur die eigene Wohnung betreffen und nicht das Gemeinschaftseigentum, müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
- Finanzierungskosten: Zinsen und Tilgung für einen Immobilienkredit oder andere Finanzierungskosten sind nicht im Hausgeld enthalten.
- Sondereigentumsverwaltung: Falls ein Eigentümer eine separate Verwaltung für sein Sondereigentum beauftragt, fallen diese Kosten nicht unter das Hausgeld.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Zusammensetzung des Hausgelds und die darin enthaltenen Posten von Wohnanlage zu Wohnanlage variieren können. Daher sollten Eigentümer immer den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung genau prüfen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Posten ins Hausgeld gehören und welche nicht, hilft Ihnen unser Team bei Immobilien Özdemir im Rahmen unserer WEG-Verwaltung gerne weiter.
Hausgeldabrechnung: So funktioniert’s
Das Hausgeld basiert auf einem Wirtschaftsplan, der jährlich von der Hausverwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung genehmigt wird. Dieser Plan berücksichtigt alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr. Die Höhe des Hausgelds wird von der Eigentümerversammlung festgelegt, basierend auf dem vorgeschlagenen Wirtschaftsplan der Hausverwaltung.
Die Höhe des Hausgelds variiert je nach Größe der Wohnung, Miteigentumsanteil, Zustand des Gebäudes, Ausstattung und anderen Faktoren. Im Durchschnitt kann man jedoch mit Kosten von 20 bis 30 Prozent mehr als die regulären Nebenkosten eines Mieters rechnen. Das Hausgeld ist in der Regel monatlich im Voraus fällig. Die genauen Zahlungstermine werden in der Gemeinschaftsordnung oder im Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt.
Kann man das Hausgeld auf Mieter umlegen?
Ein häufiges Missverständnis bei Immobilieneigentümern ist die Annahme, dass das gesamte Hausgeld einfach auf den Mieter umgelegt werden kann. Tatsächlich ist nur ein Teil des Hausgelds, nämlich die umlagefähigen Nebenkosten, auf den Mieter übertragbar. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Heizung, Wasser, Müllentsorgung oder die Reinigung von Gemeinschaftsflächen. Nicht umlagefähig sind hingegen Kosten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, wie die Instandhaltungsrücklage oder Verwaltungskosten.
Es ist daher essentiell, diese im Mietvertrag genau zu differenzieren und nur die tatsächlich umlagefähigen Posten als Nebenkosten auf den Mieter umzulegen. Bei Unsicherheiten und Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne.
Tipp für eine reibungslose Abrechnung
Für Vermieter ist es ratsam, bei der Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung denselben Verteilungsschlüssel zu verwenden, wie bei der Hausgeldabrechnung. Dies vereinfacht den Prozess und vermeidet Unklarheiten. Es ist empfehlenswert, die Art der Kostenverteilung – ob nach Wohnfläche oder Personenzahl – im Mietvertrag klar zu definieren.
Fazit
Das Hausgeld ist ein wesentlicher Bestandteil der Kosten, die mit dem Besitz einer Eigentumswohnung oder eines Hauses in einer Wohnanlage verbunden sind. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf einer Immobilie einen genauen Überblick über die zu erwartenden Nebenkosten zu verschaffen, um später nicht von unerwarteten Ausgaben überrascht zu werden.
Falls Sie noch Unterstützung bei Ihrer WEG-Verwaltung in Duisburg und Umgebung suchen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns gerne, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.