Zoom aktivieren
lade...
Wir haben keine Ergebnisse gefunden
Karte öffnen
Ansicht Fahrplan Satellit Hybrid Terrain Mein Standort Vollbild Vorheriges Nächstes

ZENSUS WEGEN CORONA-PANDEMIE VERSCHOBEN

URSPRÜNGLICH SOLLTE DER ZENSUS IM JAHR 2021 DURCHGEFÜHRT WERDEN. MIT DIESER STATISTISCHEN ERHEBUNG WIRD ERMITTELT, WIE VIELE MENSCHEN IN DEUTSCHLAND LEBEN, WIE SIE WOHNEN UND ARBEITEN.

 

Der nächste Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bei der Durchführung werden in erster Linie Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Die Mehrheit der Bevölkerung muss daher keine Auskunft leisten. Die ermittelten Zahlen werden durch Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Dazu sind auch Vor-Ort-Befragungen erforderlich, deren Vorbereitung unter geltenden Pandemie-Bedingungen nicht möglich war. Deutschland nimmt mit dem nächsten Zensus an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale. Um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus für die Lieferungen an die EU auf den 31. Dezember
2021 zurückgerechnet. Die Arbeiten zur Vorbereitung der umfangreichsten statistischen Erhebung in Deutschland waren in Folge der Corona-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt möglich. Beschäftigte vieler Kommunen und auch der statistischen Ämter wurden für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt. Auch aktuell werden Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel wieder für die Kontaktnachverfolgung abgestellt.

Weitere Beitäge

BGH-Urteil: Äste vom Nachbarn beschneiden (11.06.2021 – Az: V ZR 234/19)

Selbst wenn der Baum seine Standfestigkeit verlieren könnte, dürfen überhängende Äste durch Grundstücksnachbar:innen abgeschnitten werden, es sei denn naturschutzrechtliche Beschränkungen sprechen dagegen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Bereits am 14. Juni 2019 (Az: V ZR 102/18) hatte der BGH entschieden, dass nicht nur die unmittelbare Beeinträchtigung durch überstehende Zweige

Coronazeit: Aktuelle Regelungen zu Miete, Pacht und Wohneigentum

Die Bundesregierung hat Anordnungen getroffen, welche die Folgen und Auswirkungen der Coronapandemie für Mieter und Pächter sowie für Wohnungseigentümer abmildern sollen.   Für Mieter und Pächter gilt, dass Zahlungsrückstände aus der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 den Vermieter nicht zur Kündigung berechtigen. Diese Einschränkung

Energieausweis: Neue Anforderungen und Regeln für die Erstellung und Verwendung

Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am ersten November vorigen Jahres müssen Immobilieneigentümer neue Regeln für den Energieausweis beachten.   Nach wie vor wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. Auch die Gültigkeit der Ausweise von zehn Jahren gilt weiterhin. Eigentümer von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden müssen den Energieverbrauch

ZENSUS WEGEN CORONA-PANDEMIE VERSCHOBEN

URSPRÜNGLICH SOLLTE DER ZENSUS IM JAHR 2021 DURCHGEFÜHRT WERDEN. MIT DIESER STATISTISCHEN ERHEBUNG WIRD ERMITTELT, WIE VIELE MENSCHEN IN DEUTSCHLAND LEBEN, WIE SIE WOHNEN UND ARBEITEN.   Der nächste Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht

Vergleiche Einträge